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Ihr Partner für schnelle Hilfe in Iserlohn und Umgebung
Vor Ort Termin vereinbarenNachdem Sie den ersten Schrecken nach einem Verkehrsunfall verdaut haben, sollten Sie zur optimalen Regulierung Ihrer Schadenersatzansprüche, von uns Ihrem unabhängigen freien KFZ Gutachter in Iserlohn die entstandenen Reparaturkosten ermitteln lassen.
Oft klingelt bereits in den ersten Minuten nach dem Verkehrsunfall Ihr Telefon.
Die Gegnerische Versicherung wird probieren schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt zu treten. Im ersten Telefongespräch wird ein geschulter Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung, Ihnen mit „Engelszungen“ beschreiben wie unkompliziert die Schadensregulierung sein wird.
Diese Mitarbeiter sind beim Erstkontakt besonders „freundlich“, er wird Ihnen schnell ein Full-Service Angebot unterbreiten. Ein Gutachter wird zur Kostenermittlung direkt zu Ihnen geschickt und im Anschluss wird Ihr beschädigtes Fahrzeug von einer Partnerwerkstatt zur Beseitigung des Unfallschadens abgeholt und nach Reparatur wieder zu Ihnen nach Hause
gebracht.
Bedenken Sie, dass der Gutachter entweder bei der Versicherung angestellt ist oder einen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen hat. Da sollte Ihnen bewusst sein, zu welchen Gunsten die Ermittlung der Reparaturkosten sein wird „nicht zu Ihren, sondern zu den der Versicherung“ um den Schaden so kostengünstig wie möglich zu regulieren.
Der Mitarbeiter „geschulter und trainierter Profi“, wird probieren so schnell wie möglich das Schadenkonzept der gegnerischen Versicherung durch zu setzen, damit Sie erst gar nicht die Möglichkeit haben sich über Ihre Rechte zu informieren.
Dieses „freundliche Full-Service Angebot“ hat nur ein einziges Ziel. Man will die eigenen Leute mit ins „Spiel“ bringen um mit diesen die Kosten des Schadens für die Versicherung zu drücken.
Teilweise gnadenlos und auf Kosten der Geschädigten.
Lassen Sie sich auf solche Angebote nicht ein.
Mit dieser „Methode“ werden die Unfallexperten wie Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte bereits im Vorfeld ausgeschaltet, mit weitreichenden Folgen für die weitere Schadensabwicklung.
Viele Geschädigte sind der Meinung, die Kosten eines eigenen Rechtsanwaltes für die regulierende Versicherung „einsparen“ zu müssen.
Dies ist „blauäugig“ und ein fataler Fehler. Die Versicherer selbst beschäftigen ein Heer von Juristen, wobei die Kostenfrage hierfür bei den Versicherern keine Rolle spielt.
Bei einem unverschuldeten Unfall, auch aus Gründen der „Waffengleichheit“, unbedingt und immer einen eigenen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Forderungspositionen beauftragen. Die Kosten für einen eigenen Anwalt sind Teil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Gegnerische Haftpflicht Versicherer interessieren in erster Linie für die eigene
„GEWINNMAXIMIERUNG“ und nicht um Ihre Belange.
Machen Sie als geschädigter in einem Verkehrsunfall Gebrauch von Ihrem Recht.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei über eine optimale Schadensregulierung zu Ihren Gunsten und empfehlen Ihnen Juristische Unterstützung von einem spezialisierten Rechtsanwalt
zur Regulierung voller Schadenersatzansprüche.
Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges und objektives Unfallgutachten. Sprechen Sie uns an.
Mit Sachverstand für Sie im Einsatz!
Als anerkannter und verbandsgeprüfter Sachverständiger des Vfk erstellen wir vor allem im Haftpflichtschadenfall professionelle und rechtssichere KFZ Schadengutachten. Wir sind deshalb Ihr unabhängiger freier KFZ Gutachter in Iserlohn.
Drei stressfreie Schritte im Schadensfall
Machen Sie vor allem Gebrauch von Ihrem Recht als geschädigter in einem Verkehrsunfall
- Sachverstänigenkosten: Dem geschädigten Anspruchsteller steht es frei, zur Ermittlung der Reparaturkosten und Beweissicherung einen unabhängigen und freien Sachverständigen seines Vertrauens zur beauftragen. Die dafür entstandenen Kosten werden von dem gegnerischen Haftpflicht Versicherer übernommen.
- Wertminderung: Die Wertminderung von dem verunfallten Fahrzeug wird vom Sachverständigen ermittelt, da im Verkaufsfall auch ein repariertes Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt und einen geringeren Verkaufserlös einbringt.
- Reparaturkosten: Werden bis zu 130% des Wiederbeschaffungwertes zur Instandsetzung des Fahrzeuges vom gegnerischen Haftpflicht Versicherers erstattet.
- Nutzungsausfall/Mietfahrzeug: Für die Dauer der Reparatur kann der Anspruchsteller ein Mietfahrzeug gleichen Typs oder Nutzungsausfall bei Verzicht auf Mobilität in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von dem gegnerischen Haftpflicht Versicherer übernommen.
- Frei Werkstattwahl: Der Anspruchsteller entscheidet „Wo“ und „Wann“ sein verunfalltes Fahrzeug repariert wird. Sie müssen und sollten sich nicht auf den vom Haftplicht Versicherer angebotenen „Full-Service“ einlassen.
- Rechtsanwalt Kosten: Nach Erstellung des Schadengutachten sollten Sie für weitere Abwicklung Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt frei wählen. Dieses wird dringend empfohlen, damit zwischen Ihnen als „Laie“ und dem „Profi“ der gegnerischen Haftplicht Versicherung Waffengleichheit herrscht. Die Kosten werden von dem gegnerischen Haftpflicht Versicherer übernommen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf um Sie über weitere Punkte zu beraten.
Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten
Zu meiner Person als Kfz-Sachverständiger

Inhaber
Kfz-Lackierer-Meister
Anerkannter und geprüfter Sachverständiger des VFK Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.
Über 15 Jahre Erfahrung bei der Aufnahme von Kfz-Unfallschäden sowie die Ermittlung der Reparaturkosten mit marktüblichen Versicherungsbekannten Kalkulation Software, zeichnen die unabhängigen und objektiv erstellten Unfallgutachten aus.
Bei dem Thema Schadenermittlung und technischen Fragen bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.
Ihr unabhängiger und freier KFZ Gutachter in Iserlohn.
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