Ersatzfahrzeug in Iserlohn – Mobil bleiben nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Sie nicht ohne Auto da: Wir organisieren für Sie ein Ersatzfahrzeug – schnell, unkompliziert und in vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Ein Ersatzfahrzeug stellt sicher, dass Sie auch während der Reparatur Ihres Autos mobil bleiben.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in der Regel Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, das von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird.
Damit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten und Sie können Ihren Alltag ohne Einschränkungen fortführen – egal ob zur Arbeit, zur Familie oder in der Freizeit.
Als Kfz-Gutachter in Iserlohn unterstützen wir Sie dabei, schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug zu erhalten und sorgen für eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung.
Wir kümmern uns darum, dass Sie direkt ein Ersatzfahrzeug erhalten – unkompliziert und rechtssicher. In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihr Ersatzfahrzeug innerhalb weniger Minuten.
Wir klären für Sie, ob ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht und welche Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt.
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Auto in Größe und Ausstattung entspricht – fair und gesetzlich abgesichert.
Das Fahrzeug steht für Sie schnell und unkompliziert bereit – direkt vor Ort, in der Werkstatt oder bei Bedarf auch als Lieferung.
Sie nutzen das Ersatzfahrzeug während der gesamten Reparaturdauer oder bis zur Wiederbeschaffung bei Totalschaden.
Um die Kosten brauchen Sie sich nicht zu kümmern – wir rechnen auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Nach einem Unfall haben Sie die Wahl: Nutzen Sie ein Ersatzfahrzeug oder entscheiden Sie sich für eine Nutzungsausfallentschädigung. Beide Optionen sind Ihr gutes Recht – welche Variante passt besser zu Ihrer Situation?
Sie erhalten ein gleichwertiges Fahrzeug und können Ihren Alltag ohne Einschränkungen fortsetzen.
In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Mietwagenkosten.
Ob für den Arbeitsweg, Termine oder Freizeit – Sie müssen nicht auf Mobilität verzichten.
Statt eines Ersatzfahrzeugs erhalten Sie eine Auszahlung für die Dauer der Reparatur.
Keine Organisation eines Fahrzeugs notwendig, Sie behalten die volle Flexibilität.
Sie müssen Ihre Mobilität eigenständig sicherstellen – die Entschädigung deckt nicht immer alle Kosten.
Die Tagessätze variieren stark nach Fahrzeugklasse und liegen häufig unter den realen Mietwagenkosten.
Ihr Anspruch – unsere Unterstützung. Wir sorgen dafür, dass Sie nach einem Unfall sofort mobil bleiben.
Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro in Iserlohn kümmern wir uns nicht nur um die Erstellung Ihres Schadengutachtens, sondern auch darum, dass Sie ein passendes Ersatzfahrzeug erhalten.
Ob Kleinwagen, Kombi oder Transporter – wir stimmen die Fahrzeugklasse mit Ihrem Bedarf ab und kümmern uns um die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
So vermeiden Sie lange Ausfallzeiten und können sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Mobilität und eine schnelle Schadensregulierung.
Unser Service für Sie:
Organisation eines Ersatzfahrzeugs direkt nach dem Unfall
Fahrzeugklasse passend zu Ihrem beschädigten Pkw
Direkte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Kosten und Rechte beim Ersatzfahrzeug.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Ersatzfahrzeug.
Sie dürfen das Fahrzeug während der gesamten Reparaturdauer nutzen. Bei Totalschaden bis zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Ja – Sie haben Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, das Ihrer Fahrzeugklasse entspricht. Ein Kleinwagen wird also nicht auf einen SUV angerechnet.
In diesem Fall können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse und der Dauer ab.
Nein – in den meisten Fällen rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen keine Vorkosten.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug kaum benötigen, kann die Versicherung auf eine Nutzungsausfallentschädigung verweisen. Wir beraten Sie gerne individuell.